Versteuerung von E-Autos: So sicherst Du Dir Steuervorteile
E-Autos sind nach wie vor ein Förderthema – wenn die stattlichen Begünstigungen für Elektroautos auch mittlerweile nicht mehr so direkt aufzufinden sind. Für Unternehmen, Selbstständige, aber auch Privatpersonen lohnt es sich aber, bei der Versteuerung von E-Autos und Hybridfahrzeugen genau hinzuschauen, um von steuerlichen Anreizen profitieren zu können. Besonders relevant sind hier die Dienstwagenbesteuerung, die Kfz-Steuer und die steuerliche Behandlung von Auto-Abos. In diesem Beitrag bieten wir Dir einen detaillierten Überblick über die aktuellen steuerlichen Regelungen und zeigen Möglichkeiten auf, diese für das eigene Unternehmen oder als Privatperson vorteilhaft zu nutzen.

Versteuerung von Elektroautos und Hybridfahrzeugen
Die steuerlichen Regelungen zur Versteuerung von E-Autos und Hybridfahrzeugen eröffnen vor allem Unternehmen und Selbstständigen attraktive Einsparmöglichkeiten. Besonders im Bereich der Versteuerung von Dienstwagen gibt es durch die Nutzung von Elektrofahrzeugen erhebliche steuerliche Vorteile.
Dienstwagenregelung: 1-%-Regelung vs. 0,25-%- bzw.0,5-%-Regelung
Für die private Nutzung eines Dienstwagens wird in der Regel der 1-%-Satzangewendet, wobei 1 % des Bruttolistenpreises(BLP) des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil versteuert werden muss. Für Elektroautos und Plug-In-Hybride gibt es jedoch steuerliche Vergünstigungen, die die private Nutzung deutlich günstiger machen.
- E-Autos: Der Steuersatz für die private Nutzung von Elektroautos wurde durch die 0,25-%-Regelung erheblich reduziert. Das bedeutet, dass für Elektrofahrzeuge, die als Dienstwagen genutzt werden, nur 0,25 % des Bruttolistenpreises monatlich als geldwerter Vorteilversteuert werden müssen. Diese Regelung gilt seit 2019 und bleibt bis 2030 bestehen.
- Plug-In-Hybride Für Plug-In-Hybride (PHEVs) gilt grundsätzlich die 0,5-%-Regelung. Allerdings müssen Plug-In-Hybride, um von dieser Regelung zu profitieren, eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern und einen CO2-Ausstoß von unter 50 g/km haben. Diese Voraussetzungen müssen regelmäßig überprüft werden, da sich technische Daten über die Jahre hinweg ändern können. Ist der Plug-In-Hybrid nicht in der Lage, diese Anforderungen zu erfüllen, greift die 1-%-Regelung.
Voraussetzungen für die reduzierte Besteuerung
Wichtig zu wissen: Die Steuervergünstigungen gelten nur, wenn bestimmte technische Anforderungen erfüllt sind. Besonders relevant sind hier die elektrische Reichweite und der CO2-Ausstoß bei Plug-In-Hybriden.
Für E-Autos gibt es keine derartigen Anforderungen, was die steuerliche Behandlung besonders vorteilhaft macht.
Für Plug-In-Hybride bedeutet dies, dass die elektrische Reichweite des Fahrzeugs mindestens 40 Kilometer betragen muss, um von der 0,5-%-Regelung zu profitieren. Wenn das Fahrzeug mehr als 50 g/km CO2 emittiert, fällt die steuerliche Begünstigung weg, und der Standardsteuersatz von 1 % des Bruttolistenpreises greift.
Der Unterschied zwischen Privatnutzung und Firmenwagenbesteuerung
Bei der Versteuerung von Dienstwagen wird in der Regel ein geldwerter Vorteilangesetzt, der auf der Nutzung des Fahrzeugs für private Zwecke basiert. Dieser wird vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs berechnet und unterliegt der Einkommensteuer.
- Privatnutzung: Wenn ein Dienstwagen auch privat genutzt wird, muss der Arbeitnehmer den geldwerten Vorteilversteuern. Dabei wird der Steuersatz in der Regel durch die 1-%-Regelung oder, bei E-Autos, durch die 0,25-%-Regelung ermittelt.
- Firmenwagenbesteuerung: Für Unternehmen gibt es im Rahmen der Firmenwagenbesteuerung ebenfalls steuerliche Vorteile, da die Betriebskosten des Fahrzeugs als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Dazu gehören nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch laufende Kosten wie Kraftstoff, Wartung und Versicherung. Unternehmen können diese Ausgaben steuerlich absetzen, was insbesondere bei der Nutzung von Elektroautos oder Hybridfahrzeugen eine Ersparnis darstellt.
Kfz-Steuer: Befreiungen und Vergünstigungen für Elektrofahrzeuge
Die Kfz-Steuer stellt einen weiteren wichtigen steuerlichen Vorteil dar. Elektroautos sind in Deutschland für die ersten zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Dies stellt eine erhebliche Ersparnis dar, die im Falle von Hybridfahrzeugen oder Plug-In-Hybriden jedoch nicht immer zutrifft, da diese nicht von der Kfz-Steuerbefreit sind, es sei denn, sie erfüllen bestimmte Umweltkriterien.
Auto-Abo und Steuern – was gilt hier?
Ein Auto-Abo bietet die Möglichkeit, ein Fahrzeug für eine flexible Laufzeit zu nutzen, ohne sich langfristig an einen Leasingvertrag oder Kauf zubinden. Die steuerliche Behandlung von Auto-Abos ist eine Mischung aus der Besteuerung von Leasing und Miete. Hier die wesentlichen Punkte:
Die steuerliche Behandlung von Auto-Abos
Ähnlich wie beim Leasing können Unternehmen die Kosten für ein Auto-Abo als Betriebsausgaben geltend machen, wenn das Fahrzeug geschäftlich genutzt wird. Die steuerliche Behandlung von Auto-Abos ist jedoch abhängig von der vertraglichen Gestaltung. Die Zahlungen, die im Rahmen eines Abos geleistet werden, müssen als Betriebsausgaben abgesetzt werden können, wenn das Fahrzeug auch geschäftlich genutzt wird.
Die Versteuerung im Vergleich: Auto-Abo vs. Leasing vs. Kauf
Wenn es darum geht, ein Fahrzeug für geschäftliche oder private Zwecke zu nutzen, gibt es verschiedene Optionen – Leasing, Kauf und Auto-Abo. Jede dieser Optionen hat ihre eigenen steuerlichen Implikationen und Vorteile, die je nach den individuellen Bedürfnissen und der Nutzung variieren können:
- Leasing: Beim Leasing können die monatlichen Raten als Betriebsausgaben abgesetzt werden, und es gibt die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer auf die Leasingratenzurückzuerhalten.
- Kauf: Der Kauf eines Fahrzeugs ermöglichtes, die Kfz-Steuer und andere laufende Betriebskosten direkt abzusetzen.
- Auto-Abo: Ein Auto-Abo kann ebenfalls als Betriebsausgabe genutzt werden, jedoch mit mehr Flexibilität in der Vertragsgestaltung. Diese Option ist besonders für Unternehmen interessant, die regelmäßig den Fahrzeugtyp wechseln möchten, ohne sich langfristig an ein Fahrzeug zu binden.
Steuerliche Vorteile von E-Autos, Hybriden & Plug-In-Hybriden im Vergleich
Die Entscheidung, ob ein Elektroauto, Hybridfahrzeug oder Plug-In-Hybrid für die richtige Wahl ist, hängt nicht nur von den individuellen Bedürfnissen und der Umweltbilanz ab, sondern auch von den steuerlichen Vorteilen, die jede dieser Antriebsarten mit sich bringt.
- Elektroautos bieten durch die steuerlichen Regelungen die größten Vorteile. Sie sind nicht nur von der Kfz-Steuer befreit, sondern auch der geldwerte Vorteilbei der Nutzung als Dienstwagen ist erheblich reduziert.
- Plug-In-Hybride können steuerlich ebenfalls vorteilhaft sein, wenn die CO2-Grenzen und die elektrische Reichweite erfüllt sind. Hybridfahrzeuge ohne Plug-In-Technologie bieten hingegen keine speziellen Steuervergünstigungen.
Welche Lösung passt zu wem?
Die Wahl des richtigen Fahrzeugs hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der steuerlichen Vorteile und der Nutzungsart. E-Autos sind aufgrund der Kfz-Steuerbefreiung und der reduzierten Besteuerung als Dienstwagen die attraktivste Option. Plug-In-Hybride bieten ebenfalls Vorteile, aber nur unterbestimmten technischen Voraussetzungen.
Ein Auto-Abo bietet eine flexible Möglichkeit, ein Fahrzeug zu nutzen, ohne sich langfristig zu binden. Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen können dabei steuerliche Vorteile nutzen und gleichzeitig von der Flexibilität eines Abos profitieren.
FAQ – Häufige Fragen zur Versteuerung von E-Autos
Im Folgenden haben wir noch einmal die wichtigsten Fragen zum Thema Versteuerung von E-Autos kurz beantwortet:
Welche Voraussetzungen müssen Plug-In-Hybride erfüllen, um steuerlich begünstigt zu werden?
Plug-In-Hybride müssen eine elektrische Reichweite von mindestens 40 km und einen CO2-Ausstoß von unter 50 g/km haben, um von der 0,5-%-Regelung zu profitieren.
Wie wirkt sich die Kfz-Steuer auf Elektroautos und Hybridfahrzeuge aus?
Elektroautos profitieren von einer Kfz-Steuerbefreiung für die ersten zehn Jahre, während Hybridfahrzeuge diese Befreiung nur unter bestimmten Bedingungen erhalten.
Kann ich die Kosten eines Auto-Abos steuerlich absetzen?
Ja, die monatlichen Abo-Gebühren für ein Auto-Abo können als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn das Fahrzeug geschäftlich genutzt wird.
Welche steuerlichen Vorteile bietet ein Plug-In-Hybrid im Vergleich zu einem Elektroauto?
Ein Plug-In-Hybrid hat geringere steuerliche Vorteile als ein E-Auto, da für E-Autos eine 0,25-%-Regelung gilt und sie von der Kfz-Steuerbefreiung profitieren.
Lohnt sich ein Elektroauto für Selbstständige und Unternehmen?
Ja, durch die 0,25-%-Regelung und Kfz-Steuerbefreiung bieten E-Autos erhebliche steuerliche Vorteile, die für Unternehmen und Selbstständige sehr attraktiv sind.
Was ist der Unterschied zwischen der Versteuerung eines E-Autos und eines Verbrenners?
E-Autos werden mit 0,25 % des Bruttolistenpreises versteuert und profitieren von der Kfz-Steuerbefreiung, während Verbrenner mit 1 % des Bruttolistenpreises versteuert werden und keine Steuerbefreiung haben.
Gibt es steuerliche Vorteile, wenn ich ein Elektroauto über ein Auto-Abo nutze?
Ja, Auto-Abos für E-Autos können als Betriebsausgaben abgesetzt werden, und du profitierst von den steuerlichen Vorteilen von Elektrofahrzeugen.
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